Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungsbedingungen

der CocktailBOXX Concepts UG (haftungsbeschränkt) i. G.

1. Geltungsbereich

    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Buchungsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Buchungen und Leistungen der
    • CocktailBOXX Concepts UG (haftungsbeschränkt) i. G.

    • Pfälzer Ufer 4
    • 06108 Halle (Saale)
    • Deutschland

  • vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Gerhardt,

    nachfolgend „CocktailBOXX“ genannt.

  • Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn CocktailBOXX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Leistungsgegenstand

CocktailBOXX bietet mobile Cocktailanlagen und Getränkekonzepte für Veranstaltungen an. Die CocktailBOXX ist eine mobile Self-Service-Lösung für Cocktails und Getränke, die für Veranstaltungen bereitgestellt, geliefert, aufgebaut, eingewiesen und nach Veranstaltungsende wieder abgebaut und abgeholt wird.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Buchungsbestätigung, dem gebuchten Paket oder der auf der Website dargestellten
Leistungsbeschreibung.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Leistung insbesondere:

  • Bereitstellung der CocktailBOXX-Anlage,
  • Lieferung zum vereinbarten Veranstaltungsort,
  • Aufbau und Inbetriebnahme,
  • kurze Einweisung in die Nutzung,
  • Bereitstellung der vereinbarten Getränke, Zutaten, Becher, Gläser oder sonstigen
    Ausstattung gemäß gebuchtem Paket,
  • Abbau, Rücktransport und Nachbereitung.

CocktailBOXX ist kein klassischer Barkeeper- oder Servicepersonal-Dienstleister. Sofern nicht
ausdrücklich gesondert vereinbart, wird während der Veranstaltung kein laufender Barservice
durch Barkeeper oder Bedienpersonal geschuldet.

3. Vertragsschluss

  • Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Preisübersichten, Präsentationen oder sonstigen Unterlagen stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche AuƯorderung zur Abgabe einer Anfrage oder Buchung.

    Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn CocktailBOXX die Buchung oder Anfrage ausdrücklich bestätigt oder der Kunde ein individuelles Angebot von CocktailBOXX annimmt.

  • Eine automatische Eingangsbestätigung, etwa per E-Mail nach Absenden eines Formulars oder einer Buchungsanfrage, stellt noch keine verbindliche Annahme des Vertrags dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.

  • CocktailBOXX ist berechtigt, Buchungsanfragen insbesondere wegen fehlender Verfügbarkeit, unpassender Eventadresse, technischer Unmöglichkeit, fehlender Voraussetzungen vor Ort oder sonstiger sachlicher Gründe abzulehnen.

4. Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Buchungsprozess
ausgewiesenen Preise.

Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich.

Zusatzleistungen, Upgrades, Verlängerungen, Logistikpauschalen, Reinigungskosten,
Mehraufwand oder Sonderwünsche werden entsprechend dem Angebot oder der
Buchungsbestätigung berechnet.

CocktailBOXX kann eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung, die Zahlungsfrist und der Fälligkeitstermin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Buchungsprozess.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Restbetrag spätestens zum Veranstaltungstag bzw. innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu zahlen

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Buchung, Verfügbarkeit und Veranstaltungsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Planung und Durchführung erforderlichen Angaben
vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • Name und Kontaktdaten,
  • Rechnungsanschrift,
  • Veranstaltungsdatum,
  • Veranstaltungsbeginn,
  • Veranstaltungsdauer,
  • Gästezahl,
  • Eventart,
  • Eventadresse,
  • Indoor-/Outdoor-Situation,
  • Angaben zur Erreichbarkeit, Anlieferung und Zugänglichkeit,
  • besondere Anforderungen des Veranstaltungsortes,
  • gewünschte Zusatzleistungen.

Die Verfügbarkeit der CocktailBOXX-Anlage richtet sich nach dem Bestand, den bereits bestehenden Buchungen und den logistischen Möglichkeiten.

Ein im Buchungssystem angezeigter Termin gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn CocktailBOXX die Buchung bestätigt hat oder der Buchungsprozess ausdrücklich eine verbindliche Buchung mit Zahlung vorsieht.

6. Gästezahl und Mindestbuchung

Die jeweilige Mindestbuchungsgröße ergibt sich aus dem gebuchten Paket oder dem individuellen Angebot.

Für Business-Pakete gilt, sofern nicht abweichend vereinbart, eine Mindestbuchungsgröße von 50 Gästen.

Bei einer geringeren tatsächlichen oder geplanten Gästezahl erfolgt die Abrechnung mindestens auf Basis der vereinbarten Mindestbuchungsgröße.

Die verbindliche Gästezahl ist CocktailBOXX spätestens 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

Überschreitet die tatsächliche Gästezahl die gemeldete oder gebuchte Gästezahl erheblich, ist CocktailBOXX berechtigt, Mehrverbrauch, zusätzliche Leistungen oder Mehraufwand angemessen nachzuberechnen.

7. Veranstaltungsort, Zufahrt und Voraussetzungen vor Ort

Der Kunde ist verpflichtet, CocktailBOXX rechtzeitig die vollständige und richtige Eventadresse mitzuteilen.

Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die für Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abbau erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören insbesondere:

  • geeigneter Stellplatz,
  • ebener und tragfähiger Untergrund,
  • ausreichender Zugang für Lieferung und Abholung,
  • geeignete Zufahrts- und Entlademöglichkeiten,
  • Stromanschluss, soweit für die gebuchte Anlage erforderlich,
  • ausreichender Wetterschutz bei Outdoor-Veranstaltungen,
  • sichere Aufstellung außerhalb von Gefahrenbereichen,
  • Zustimmung des Veranstalters, Eigentümers, Betreibers oder der Location,
  • erforderliche behördliche, mietvertragliche oder sonstige Genehmigungen.

Ist eine Lieferung, ein Aufbau oder ein Betrieb aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben, fehlender Zugänglichkeit, fehlender Stromversorgung, fehlender Genehmigung, unsicherer Bedingungen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur mit Mehraufwand möglich, ist CocktailBOXX berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu berechnen oder die Leistung zu verweigern, soweit die Durchführung unzumutbar oder unmöglich ist.

8. Logistik, Lieferung und Rücktransport

Die Logistikpauschale richtet sich nach dem Veranstaltungsort, der Entfernung, dem gebuchten Paket und dem erforderlichen Aufwand.

Soweit im Angebot oder Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist, werden Logistikbereiche nach Entfernung zum jeweiligen Einsatzstandort berechnet.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung die korrekte Eventadresse anzugeben. Eine nachträgliche Änderung der Eventadresse kann zu geänderten Preisen, geänderter Verfügbarkeit oder Ablehnung der Durchführung führen.

Wartezeiten, erschwerte Anlieferung, lange Laufwege, fehlende Park- oder Entlademöglichkeiten, Treppen, fehlende Aufzüge, Zugangsbeschränkungen oder sonstige Erschwernisse können gesondert berechnet werden, soweit sie nicht bereits Bestandteil des Angebots sind.

9. Nutzung der CocktailBOXX-Anlage

Die CocktailBOXX-Anlage darf nur im Rahmen der  vereinbarten Veranstaltung und entsprechend der Einweisung genutzt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage sorgfältig, sachgemäß und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • eigenmächtiges ÖƯnen der Anlage,
  • technische Manipulationen,
  • Änderung der Anschlüsse oder Komponenten,
  • Nutzung mit nicht freigegebenen Zutaten oder Flüssigkeiten,
  • Umstellen der Anlage ohne Zustimmung von CocktailBOXX,
  • Weitergabe oder Überlassung an Dritte außerhalb der Veranstaltung,
  • Nutzung außerhalb des vereinbarten Zeitraums oder Veranstaltungsortes.

Der Kunde stellt sicher, dass die Anlage während der Veranstaltung beaufsichtigt und vor Beschädigung, unsachgemäßer Nutzung, Diebstahl, Witterungseinflüssen und sonstigen Gefahren geschützt wird.

10. Einweisung und Self-Service-Konzept

CocktailBOXX ist als Self-Service-Konzept konzipiert. Die Bedienung erfolgt nach kurzer Einweisung durch den Kunden, dessen Gäste oder durch vom Kunden bestimmte Personen.

Die Einweisung umfasst eine grundlegende Erklärung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Anlage.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass nur geeignete und eingewiesene Personen die Anlage bedienen oder beaufsichtigen, soweit dies nach Art der Veranstaltung erforderlich ist.

Ein dauerhaft anwesender Barkeeper, Kellner oder Service-Mitarbeiter ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11. CocktailBOXX Host und Zusatzpersonal

Sofern ein „CocktailBOXX Host“ oder eine vergleichbare Zusatzleistung gebucht wird, handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um eine Unterstützungs-, Koordinations- oder Einweisungsleistung. 

Der CocktailBOXX Host ist nicht automatisch als Barkeeper, Ausschankpersonal, Sicherheitsdienst oder Jugendschutzkontrolle zu verstehen.

Der konkrete Umfang einer Host-Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

12. Alkohol, Jugendschutz und Verantwortung des Kunden

Soweit alkoholische Getränke Bestandteil der Leistung sind, ist der Kunde als Veranstalter verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz einzuhalten.

Alkoholische Getränke dürfen Minderjährigen nur im gesetzlich zulässigen Umfang zugänglich gemacht werden. Insbesondere dürfen branntweinhaltige Getränke und entsprechende Mischgetränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Der Kunde ist verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treƯen, damit Minderjährige keinen unzulässigen Zugang zu alkoholischen Getränken erhalten. Hierzu können insbesondere zählen:

  • Zugangskontrolle,
  • Alterskontrolle,
  • Beaufsichtigung der CocktailBOXX-Anlage,
  • räumliche Trennung,
  • Ausgabe nur durch geeignete volljährige Personen,
  • alkoholfreie Alternativen.

Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen oder gemischtem Publikum ist der Kunde verpflichtet, CocktailBOXX hierüber rechtzeitig zu informieren.

CocktailBOXX ist berechtigt, die Bereitstellung alkoholischer Getränke zu verweigern oder einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass gesetzliche Jugendschutzvorgaben nicht eingehalten werden können.

13. Lebensmittel, Allergene und Unverträglichkeiten

CocktailBOXX stellt Getränke, Zutaten und Zubehör entsprechend dem gebuchten Paket bereit.

Der Kunde ist verpflichtet, CocktailBOXX rechtzeitig über bekannte relevante Anforderungen, Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Wünsche zu informieren, soweit diese im Rahmen der Veranstaltung berücksichtigt werden sollen.

CocktailBOXX übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Getränke oder Zutaten für jede Allergie, Unverträglichkeit oder Ernährungsform geeignet sind, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Informationen zu Zutaten, InhaltsstoƯen oder Allergenen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt, soweit sie CocktailBOXX vorliegen.

14. Obhutspflichten, Beschädigung und Verlust

Während des vereinbarten Nutzungszeitraums trägt der Kunde die Obhutspflicht für die bereitgestellte Anlage, Ausstattung, Gläser, Becher, Zubehör und sonstige überlassene Gegenstände.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust, Diebstahl oder übermäßige Verschmutzung, soweit diese durch den Kunden, seine Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Personen verursacht wurden.

CocktailBOXX ist berechtigt, Reparaturkosten, ErsatzbeschaƯung, Reinigungsmehraufwand oder sonstige erforderliche Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.

Normale nutzungsbedingte Gebrauchsspuren sind hiervon ausgenommen.

15. Reinigung und Rückgabe

CocktailBOXX übernimmt, soweit vereinbart, Abbau, Rücktransport und übliche Nachbereitung der CocktailBOXX-Anlage.

Der Kunde hat die Anlage und das Zubehör nach Veranstaltungsende in einem Zustand bereitzustellen, der einen ordnungsgemäßen Abbau ermöglicht.

Übermäßige Verschmutzungen, Beschädigungen, fehlende Teile, nicht auƯindbares Zubehör oder Mehraufwand bei Abbau oder Reinigung können gesondert berechnet werden.

16. Änderungen durch den Kunden

Änderungen von Veranstaltungsdatum, Uhrzeit, Eventadresse, Gästezahl, Paket, Zusatzleistungen oder sonstigen wesentlichen Angaben sind nur nach Abstimmung und Bestätigung durch CocktailBOXX möglich.

CocktailBOXX bemüht sich, Änderungswünsche zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Änderung besteht jedoch nicht.

Änderungen können Auswirkungen auf Preis, Verfügbarkeit, Logistikpauschale, Leistungsumfang oder Durchführbarkeit haben.

17. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung durch den Kunden muss in Textform erfolgen.

Soweit im individuellen Angebot nichts anderes geregelt ist, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung, ausgenommen
    bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten,
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,
  • weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten
    Gesamtpreises,
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichtdurchführbarkeit aus vom Kunden zu vertretenden
    Gründen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass CocktailBOXX kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

CocktailBOXX bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

18. Rücktritt oder Absage durch CocktailBOXX

CocktailBOXX ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die vereinbarte Zahlung oder Anzahlung nicht fristgerecht erfolgt,
  • erforderliche Angaben trotz AuƯorderung nicht rechtzeitig gemacht werden,
  • der Veranstaltungsort ungeeignet oder nicht zugänglich ist,
  • erforderliche Voraussetzungen vor Ort fehlen,
  • gesetzliche Vorgaben, insbesondere Jugendschutz- oder Sicherheitsvorgaben, nicht
    eingehalten werden können,
  • eine Durchführung aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen
    unmöglich oder unzumutbar ist,
  • höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung verhindern.

In diesen Fällen wird CocktailBOXX den Kunden unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit CocktailBOXX die Nichtdurchführung zu vertreten hat oder keine bereits entstandenen Aufwendungen entgegenstehen.

19. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann CocktailBOXX die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von CocktailBOXX nicht zu vertretender Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt erbringen, ist CocktailBOXX für die Dauer und den Umfang der Störung von der Leistungspflicht befreit.

Hierzu zählen insbesondere:

  • extreme Wetterereignisse,
  • Naturereignisse,
  • behördliche Verbote oder Auflagen,
  • Stromausfälle,
  • Verkehrsstörungen,
  • Unfälle,
  • Pandemielagen,
  • Streiks,
  • technische Ausfälle, die trotz angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar waren,
  • sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CocktailBOXX.

CocktailBOXX wird sich in diesen Fällen um eine angemessene Ersatzlösung bemühen, insbesondere um einen Ersatztermin, eine Leistungsanpassung oder eine anteilige Erstattung, soweit dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.

20. Technische Störungen während der Veranstaltung

CocktailBOXX stellt die Anlage in funktionsfähigem Zustand bereit. Treten während der Veranstaltung technische Störungen auf, ist der Kunde verpflichtet, CocktailBOXX unverzüglich zu informieren und etwaige Hinweise zur Fehlerbehebung zu beachten.

CocktailBOXX wird angemessene Maßnahmen zur Störungsbehebung ergreifen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Eine Haftung für Störungen, die durch unsachgemäße Nutzung, Manipulation, ungeeignete Stromversorgung, Witterungseinflüsse, Beschädigung, Überlastung, nicht freigegebene Flüssigkeiten oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden, ist ausgeschlossen.

21. Haftung von CocktailBOXX

CocktailBOXX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CocktailBOXX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach demProdukthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

22. Haftung des Kunden und Freistellung

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Personen verursacht werden.

Der Kunde stellt CocktailBOXX von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung entstehen, insbesondere aus:

  • Verstößen gegen Jugendschutzvorschriften,
  • unsachgemäßer Nutzung der Anlage,
  • fehlenden Genehmigungen,
  • Verstößen gegen Vorgaben des Veranstaltungsortes,
  • Schäden am Veranstaltungsort,
  • unzulässiger Weitergabe alkoholischer Getränke,
  • Verletzung von Rechten Dritter.

Dies gilt nicht, soweit CocktailBOXX die Ansprüche selbst zu vertreten hat.

23. Fotos, Videos und Referenzen

CocktailBOXX ist nicht berechtigt, Fotos oder Videos von privaten Veranstaltungen, Gästen oder Kunden ohne entsprechende Einwilligung zu veröƯentlichen.

Eine Nutzung von Bild- oder Videomaterial zu Werbe-, Social-Media- oder Referenzzwecken erfolgt nur, wenn der Kunde bzw. die betroƯenen Personen hierzu eingewilligt haben oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht.

Stellt der Kunde CocktailBOXX Bild- oder Videomaterial zur Verfügung, versichert der Kunde, dass er zur Weitergabe und Nutzung berechtigt ist und erforderliche Einwilligungen betroƯener Personen vorliegen.

24. Gutscheine, Aktionscodes und Rabatte

Gutscheine, Aktionscodes und Rabatte gelten nur im jeweils angegebenen Zeitraum und zu den jeweils angegebenen Bedingungen.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Pro Buchung kann, sofern nicht anders angegeben, nur ein Aktionscode oder Rabatt verwendet werden.

CocktailBOXX ist berechtigt, Aktionscodes bei Missbrauch, technischen Fehlern oder oƯensichtlich fehlerhafter Verwendung zu sperren oder abzulehnen.

Bereits bestätigte individuelle Angebote bleiben hiervon unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

25. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Da die Leistungen von CocktailBOXX regelmäßig für eine konkrete Veranstaltung zu einem bestimmten Datum oder Zeitraum gebucht werden, besteht in diesen Fällen kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Soweit ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert belehrt.

26. Datenschutz

CocktailBOXX verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die auf der Website abrufbar ist.

27. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

CocktailBOXX ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

28. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

29. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öƯentlichen Rechts oder öƯentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und CocktailBOXX der Sitz von CocktailBOXX. 

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

30. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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